Basel IV CRR III KPMG in Deutschland
Regulatorische Änderungen für Trustees in der Schweiz
Beide setzen gesetzgeberische Leitplanken für einen klimaverträglichen Finanzmarkt. Präzisiert werden die Gesetzesbestimmungen in der Klimaschutz-Verordnung (KlV), der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange sowie in der Verordnung zum CO2-Gesetz. Das neue Software-Release-Verfahren der dwpbank erfüllt die wachsenden Anforderungen von Regulatoren und Kunden, schont Ressourcen und minimiert Risiken, berichten Dr. Thilo Müller und Stephan Junker. In Nürnberg informierte die dwpbank die Vertreterinnen und Vertreter der Sparkassen über den VV-Marktplatz als neues Angebot zur Unterstützung der Vermögensverwaltung sowie über Depotmodelle und Wertpapiersparen.
Bundesrat verbessert Regulierungsfolgenabschätzung
Unternehmen, die nicht über die notwendigen Informationen verfügen, könnten bei Kreditgebern oder Investoren benachteiligt werden. Deshalb wird weiter über die Verordnung und ihre mögliche Vereinfachung diskutiert. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und sich nicht vorschnell auf die vorgeschlagenen Änderungen einstellen. Wir begleiten unsere Kundeninstitute bei diesem Wandel und bieten praktische Hilfestellung, um sich erfolgreich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Das Omnibus-Paket ist eine Gesetzesinitiative der EU-Kommission, um die ESG-Berichtspflichten in Europa deutlich zu vereinfachen. Sie könnte die bürokratischen Hürden für Unternehmen erheblich verringern, während gleichzeitig strenge Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit bestehen bleiben.
Er führt auch deutlich flexiblere Diversifizierungsanforderungen ein und ermöglicht neue Optionen in Form von Master-Feeder- oder Fund-of-Funds-Strukturen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sogenannter «de facto open-ended» ELTIF, die unter bestimmten Bedingungen die Rückgabe der Anteile erlauben werden. Weitere wichtige regulatorische Entwicklungen im Bereich der Kapitalmarktunion sind die Überarbeitung bestehender Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und die EU-Strategie für Kleinanleger. Mai 2023 das Paket zu Investitionen von Kleinanleger angenommen. Das Hauptziel der EU-Strategie für Kleinanleger ist eine ganzheitliche Betrachtung der Anlegerschutzvorschriften. Dadurch soll der gesamte Weg von Kleinanleger bewertet und die Anleger in den Mittelpunkt der EU-Politik im Sinne einer «Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet» gestellt werden.
- Wir nutzen unsere Position, um uns für unsere Kundeninstitute aktiv für praxisgerechte Regelungen einzusetzen.
- September 2020 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur MiCA vorgelegt, der auf europäischer Ebene eine harmonisierende Regelung im Kryptowerte-Bereich bezwecken soll und für Krypto-Anbieter und ausserhalb der EU erhebliche Auswirkungen haben wird.
- Entscheidend dabei ist aber, dass diese Vereinfachungen nicht auf Kosten der globalen wie nationalen Nachhaltigkeitsziele gehen.
- Die Bank Cler hat im Rahmen eines Projektes frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Vorgaben begonnen und hat gleichzeitig Prozessoptimierungen realisiert.
«Value chain cap» – Schutz kleinerer Unternehmen
Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verankerung dieses Datums in der EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) vorgelegt. Bereits im Mai 2024 war die Umstellung auf T+1 im nordamerikanischen Markt erfolgt. Die laufenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Europaparlament könnten Ende 2025 abgeschlossen sein. Anschließend wäre ein Anwendungsbeginn Mitte 2028 möglich.
Für sie ist es ausreichend, wenn sie im Rahmen eines sogenannten Notifizierungsverfahren die Aufsichtsbehörden 40 Tage vor geplanter Aufnahme dieser Dienstleistungen informieren. Die Verabschiedung der Verordnung auf EU-Ebene wird für 2025 erwartet, anschließend sollen die Anforderungen vermutlich sukzessive über einen Zeitraum von vier Jahren umgesetzt werden. FIDA soll zum einen den Verbraucherschutz stärken, zum anderen aber auch einen Kundenservice in Echtzeit ermöglichen und die Datenstandards EU-weit vereinheitlichen. Der ganzheitliche Zugang zu Wertpapierinformationen macht es im Wertpapiergeschäft einfacher, Transaktionen zu analysieren und den Kundinnen und Kunden darauf aufbauend eine bedarfsgerechte Beratung und Produkte anzubieten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte sich auf der Grundlage einer Konsultation der Marktteilnehmer in ihrem Abschlussbericht vom November 2024 für die Verkürzung der Abwicklungsfrist ab dem 11. Oktober 2027 und ein europaweit koordiniertes Vorgehen ausgesprochen.
Integrierte GRC Lösungen
Wir nutzen unsere Position, um uns für unsere Kundeninstitute aktiv für praxisgerechte Regelungen einzusetzen. Es ist geplant, den Settlementzyklus für Wertpapiere in der EU bis 2027 von bisher zwei (T+2) auf einen Geschäftstag zu verkürzen (T+1). Die Umstellung betrifft nahezu alle Bereiche der Wertschöpfungskette in der Wertpapierabwicklung. Durch Harmonisierung, Standardisierung und Automatisierung der Prozesse und Systeme sollen langfristig die Kosten für das Settlement und operationelle Risiken sinken sowie die Liquidität und Effizienz der Abwicklung steigen. Diese stabilisierenden Effekte haben letztlich zum Ziel, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Handel zu stärken und den Markt für Investoren attraktiver zu machen. Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission deuten darauf hin, dass – wie schon bei MiFID II – sehr umfangreiche Umsetzungsprojekte auf die Finanzinstitute zukommen.
Die Einführung eines digitalen Euro im Retailmarkt befindet sich seit dem 1. November 2023 in der Vorbereitungsphase bei der EZB und den Notenbanken der Länder. Ende 2025 entscheidet der EZB-Rat über den Übergang zur nächsten Phase. Erst wenn die EU-Gesetzgebung abgeschlossen ist, wird die EZB über eine Ausgabe digitaler Euros entscheiden.
Während das Ziel der MiFID II/MiFIR-Reform und MiCA namentlich darin besteht, die Stabilität und Effizienz der europäischen Finanzmärkte zu verbessern und den Kundenschutz zu stärken – im Falle der MiFID II/MiFIR-Reform durch die Anpassung bzw. Verbesserung von bestehender Regulierung und im Falle der MiCA durch die Schaffung einer neuen Regulierung –, zielt die ELTIF-Reform darauf ab, mittels gezielter Deregulierung den Zugang zu Finanzmitteln für kleinere und mittlere Unternehmen zu verbessern. Kritische Branchenstimmen beklagen das Fehlen einheitlicher Vorgaben, eine unzureichende Harmonisierung zwischen nationalen und europäischen Vorschriften und die Übererfüllung von EU-Rechtsakten durch nationale Regelungen (Gold-Plating). Das EU-Parlament hat der Kommission den Auftrag erteilt, den Regulierungsrahmen bis 2026 zu bewerten und zu überarbeiten. Bei der Diskussion um neue Meldepflichten ist die Kompetenz und Erfahrung der dwpbank auf nationaler und EU-Ebene gefragt.
Finanzinstitute in allen EU-Mitgliedsstaaten müssen https://thun750.ch/ die Verordnung bei der Zusammenarbeit mit IKT-Drittanbietern anwenden. Die CSDR wurde im vergangenen Jahr überarbeitet. Die Verordnung sieht Geldbußen und Zwangseindeckung bei Nicht- oder zu später Lieferung vor. Neu ist, dass dafür künftig nur noch Transaktionen relevant sein sollen, denen ein Handelsgeschäft zugrunde liegt.
Zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzsektor hat der Bundesrat bereits Ende 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, das inhaltlich die Stossrichtung vorgibt, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig bezeichnet werden kann. Im Oktober 2023 ging der Bundesrat einen Schritt weiter und kündigte an, dass das Eidgenössische Finanzdepartement bis spätestens Mitte 2024 eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe erarbeiten werde. Weiter soll das Revisionsaufsichtsgesetz (“RAG”) parallel den Änderungen des FINMAG angepasst werden, um die Angleichung dessen Bestimmungen an die vorgeschlagene Reform zu gewährleisten. September 2024 eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (“FINMAG”) hinsichtlich der internationalen Aufsichtskooperation eröffnet.
Diese müssen sich also nicht um die Umsetzung und die Überwachung von Anwendungsfristen kümmern. Für den 2020 beschlossenen Ausbau der Verlustverrechnungsbeschränkung hat der Gesetzgeber den Kreditinstituten eine Nichtbeanstandungsregelung zur Umsetzung im Steuerabzugsverfahren bis zum 31. Sofern ein Institut diese Regelung nutzt, muss ein Anleger seine Verluste aus Termingeschäften und dem Wertlosverfall im Rahmen der Veranlagung geltend machen.